Organisation

Kostenübernahme

Patienten haben einen Anspruch auf Übernahme der Transportkosten bei Dialysefahrten, Onkologiefahrten / Strahlentherapiefahrten / Physiotherapiefahrten durch ihre Krankenkasse, wenn eine gesundheitliche - medzinische Beeinträchtigung vorliegt.

Diese Krankenfahrten müssen allerdings von den Krankenkassen genehmigt werden.

Personen mit speziellen Merkzeichen im Behindertenausweis wie „aG", „Bl", „H" oder bei denen ein Pflegegrad der Stufe 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung, 4 oder 5 vorliegt, sind vom Genehmigungsverfahren befreit.

Sollte Ihre Krankenkasse die Fahrten nicht übernehmen, müssen Sie die Fahrtkosten selbst tragen und über die Kostenerstattung mit der Krankenkasse verhandeln.

Bitte beachten Sie bei verordneten Krankenfahrten Ihre Zuzahlungspflicht, die in der Regel 10 % der anfallenden Kosten, mindestens jedoch 5,- € und höchstens 10,- € pro Fahrt beträgt.

Gerne beraten wir Sie unter der Telefonnummer

0 23 23 - 96 56 97

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